Terra Boa Notfallhilfe

Laut offizieller Statistik vom 01. Januar 2014 sterben auf Kap Verde im ersten Lebensjahr mehr als 24 Kinder von 1000. Im Vergleich dazu sind es in Deutschland 3 von 1000. Die Kindersterblichkeitsrate wird in unterschiedlichen Bezügen als Indikator für das Niveau des Gesundheitsschutzes in einem Land verwendet.


Auf Kap Verde gilt allgemein ein Prinzip der Notfallversorgung: Gegen Zahlung von 100 Escudos wird im Krankenhaus notfallbehandelt. Benötigte Medikamente werden verschrieben. Hier gilt ein ähnliches Prinzip wie in Europa: Wer nicht krankenversichert ist, muss die benötigten Medikamente selber bezahlen. Versicherte bezahlen deutlich weniger.


Alle Angestellten auf Kap Verde, auch AACTB-Mitarbeitende, müssen obligatorisch krankenversichert sein. Ebenfalls obligatorisch ist die Versicherung gegen Arbeitsunfälle. Der Arbeitgeber bezahlt 15 %, der Arbeitnehmer 8 % für die Krankenversicherung. Alle nicht angestellten Personen könnten sich selbst versichern, jedoch kann sich das ohne Arbeit niemand leisten. Auch versuchen sehr viele Unternehmen sich um die Versicherungspflicht zu drücken. Allgemein gilt:

Wenn Kinder auf ärztliche Anordnung in ein Krankenhaus auf eine andere Insel evakuiert werden müssen, trägt im Regelfall der Staat die Kosten.


Die Behandlung bei Privatärzten ist kostenpflichtig. Pro Behandlung muss man ca. mit 1800 bis 3000 Escudos rechnen. Private Laboranalysen, Ultraschall, Röntgen usw. muss selbst bezahlt werden.


Immer haben die Menschen die Möglichkeit, Gemeinde und Vereine um Hilfe zu bitten. Auch sind Sammlungen im Familien- und Freundeskreis für medizinische Hilfe üblich.


Der AACTB hilft bei medizinischen Notfällen, z.B. auch für Flüge ins Krankenhaus auf eine andere Insel oder leistet Zuschüsse für benötigte Medikamente.


In erster Linie ist der AACTB Träger eines Kinderzentrums und somit seinen Spendern gegenüber verpflichtet, die für den Unterhalt des Projekts sorgen. Über diese Selbstverpflichtung hinaus werden zusätzliche Hilfen an einzelne Personen oder Familien nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und nach gründlichem Ermessen gewährt, um den Familien die Eigenverantwortlichkeit nicht zu entziehen. Im Falle einer Übernahme von unvorhersehbaren Kosten durch den AACTB kann es sich folglich nur um die Übernahme von Teilkosten handeln.